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Zollgebühren beim Paketversand – Was Sie wissen müssen

Zollgebühren bei Paketen aus Nicht-EU-Ländern: Einfuhrumsatzsteuer 19%, Freigrenzen, IOSS-Verfahren & Zollabwicklung bei DHL, UPS & Co.

Sie haben ein Paket aus China, den USA oder Großbritannien bestellt und fragen sich, ob zusätzliche Gebühren anfallen? Seit dem 1. Juli 2021 gibt es in der EU keine Zollfreigrenze mehr für die Einfuhrumsatzsteuer. Das bedeutet: Bei fast jeder Bestellung aus einem Nicht-EU-Land werden Gebühren fällig. Wir erklären Ihnen genau, welche Kosten auf Sie zukommen und wie Sie Überraschungen vermeiden.

Wann fallen Zollgebühren an?

Grundsätzlich gilt: Bei allen Paketen aus Nicht-EU-Ländern können Gebühren anfallen. Dazu zählen beliebte Shopping-Destinationen wie China (inkl. AliExpress, Temu, SHEIN), USA, Großbritannien (seit dem Brexit) und die Schweiz. Innerhalb der EU – also bei Bestellungen aus Frankreich, Italien, Spanien, Österreich etc. – fallen keine Zollgebühren an.

Die wichtigsten Freigrenzen auf einen Blick

WarenwertEinfuhrumsatzsteuer (19 %)Zollgebühren
0 – 150 €Ja, fällt anNein
Über 150 €Ja, fällt anJa (0–17 %)
Geschenke bis 45 €NeinNein

Wichtig: Früher waren Bestellungen unter 22 € von der Einfuhrumsatzsteuer befreit. Diese Regelung wurde am 1. Juli 2021 abgeschafft. Heute fällt die EUSt ab dem ersten Euro an – auch bei einem 5-€-Artikel aus China.

Wie werden die Gebühren berechnet?

Die Berechnung erfolgt in zwei Stufen:

1. Einfuhrumsatzsteuer (EUSt)

Die Einfuhrumsatzsteuer beträgt in Deutschland 19 % (bzw. 7 % für bestimmte Waren wie Bücher und Lebensmittel). Sie wird auf den Gesamtwert berechnet, der sich zusammensetzt aus: Warenwert + Versandkosten + eventuelle Zollgebühren. Die EUSt fällt ab dem ersten Euro an.

2. Zollgebühren

Zollgebühren fallen erst ab einem Warenwert von 150 € an (ohne Versandkosten). Der Zollsatz hängt von der Warengruppe (Zolltarifnummer) ab und liegt meist zwischen 0 % und 17 %. Typische Zollsätze:

  • Elektronik (Smartphones, Laptops): 0 %
  • Kleidung und Textilien: 12 %
  • Schuhe: 8–17 %
  • Spielzeug: 4,7 %
  • Fahrräder: 14 %
  • Schmuck: 2,5–4 %

Rechenbeispiel

Sie bestellen ein Kleidungsstück aus den USA für 80 € plus 15 € Versandkosten:

  • Warenwert unter 150 € → keine Zollgebühren
  • EUSt: 19 % von 95 € (80 € + 15 €) = 18,05 € Einfuhrumsatzsteuer
  • Gesamtkosten: 80 € + 15 € + 18,05 € = 113,05 € statt 95 €

Rechenbeispiel mit Zoll

Sie bestellen Schuhe aus China für 200 € plus 20 € Versandkosten. Zollsatz für Schuhe: 17 %:

  • Zollgebühren: 17 % von 200 € = 34 €
  • EUSt: 19 % von 254 € (200 € + 20 € + 34 €) = 48,26 €
  • Gesamtkosten: 200 € + 20 € + 34 € + 48,26 € = 302,26 € statt 220 €

IOSS – das vereinfachte Verfahren

Viele Online-Shops nutzen das Import One-Stop-Shop (IOSS) Verfahren. Dabei wird die Einfuhrumsatzsteuer bereits beim Kauf berechnet und bezahlt. Auf dem Paket steht dann eine IOSS-Nummer (beginnt mit „IM“).

Der Vorteil: Bei der Einfuhr fallen keine weiteren Gebühren an und Ihr Paket wird nicht beim Zoll aufgehalten. Große Plattformen wie AliExpress, SHEIN und Temu nutzen IOSS bereits standardmäßig. IOSS gilt allerdings nur für Warenwerte bis 150 €.

Zollabwicklung bei den Paketdiensten

Je nach Paketdienst läuft die Verzollung unterschiedlich ab:

DHL / Deutsche Post

DHL wickelt die Zollformalitäten in der Regel selbst ab und streckt die Gebühren vor. Sie bezahlen die Einfuhrabgaben bei der Zustellung direkt beim DHL-Boten (bar oder per EC-Karte) oder per Nachnahme. DHL erhebt dafür eine Auslagenpauschale von 6 €. Alternativ können Sie die Abgaben vorab über die DHL-App oder im Internet bezahlen.

UPS

UPS übernimmt die Zollabfertigung als Zollbroker und stellt Ihnen die Einfuhrabgaben zusammen mit einer Bearbeitungsgebühr ab 12,50 € in Rechnung. Die Rechnung erhalten Sie in der Regel per Post nach der Zustellung.

DPD

DPD kooperiert für die Zollabfertigung mit Agenten. Die Gebühren werden bei der Zustellung erhoben oder vorab per E-Mail angekündigt. Die Bearbeitungsgebühr beträgt ca. 5–10 €.

GLS / Hermes

Bei GLS und Hermes werden Sendungen aus Nicht-EU-Ländern meist über die Deutsche Post bzw. den Zoll abgewickelt. Sie erhalten eine Benachrichtigung und können die Gebühren online oder beim Zollamt bezahlen.

Geschenke aus dem Ausland

Für private Geschenksendungen (nicht gewerblich) aus Nicht-EU-Ländern gilt eine Freigrenze von 45 €. Bis zu diesem Warenwert fallen weder Zoll noch Einfuhrumsatzsteuer an. Voraussetzung: Die Sendung muss auf der Zollinhaltserklärung als „Gift“ gekennzeichnet sein und darf keinen kommerziellen Charakter haben.

Paket beim Zoll – und jetzt?

Wenn Ihr Paket beim Zoll festgehalten wird, erhalten Sie in der Regel eine Benachrichtigung per Post oder E-Mail. So gehen Sie vor:

  1. Benachrichtigung abwarten – Sie erhalten einen Brief vom Zollamt oder eine E-Mail vom Paketdienst mit Informationen zu den fälligen Gebühren.
  2. Unterlagen bereithalten – Drucken Sie die Kaufrechnung und die Bestellbestätigung aus. Der Zoll kann einen Nachweis über den Warenwert verlangen.
  3. Gebühren bezahlen – Online über das Portal des Zolls, per Überweisung oder direkt beim Zollamt. Bei DHL können Sie auch bei der Zustellung bezahlen.
  4. Persönliche Vorsprache – In manchen Fällen müssen Sie beim zuständigen Zollamt persönlich erscheinen, z.B. wenn Unterlagen fehlen oder der Inhalt unklar ist.

Tipps zur Zolldeklaration

  • Prüfen Sie das Versandland: Versendet der Shop aus einem EU-Land, fallen keine Zollgebühren an. Viele internationale Shops haben EU-Lager (z.B. Amazon, Zalando).
  • Achten Sie auf IOSS: Shops mit IOSS berechnen die Steuer beim Kauf – keine Überraschungen bei der Einfuhr.
  • Kalkulieren Sie 19 % EUSt ein: Rechnen Sie bei Nicht-EU-Bestellungen immer 19 % auf den Gesamtpreis dazu.
  • Rechnung aufbewahren: Ohne Kaufbeleg schätzt der Zoll den Warenwert – oft zu Ihren Ungunsten.
  • Zollrechner nutzen: Der deutsche Zoll bietet auf zoll.de einen kostenlosen Abgabenrechner an.

Häufig gestellte Fragen

Muss ich für Bestellungen aus Österreich Zoll zahlen?

Nein. Österreich ist Teil der EU. Für Sendungen innerhalb der EU fallen keine Zollgebühren und keine Einfuhrumsatzsteuer an.

Was passiert, wenn ich die Zollgebühren nicht bezahle?

Wenn Sie die Gebühren nicht bezahlen, wird das Paket nicht zugestellt. Es verbleibt beim Zollamt und wird nach einer Frist (meist 14 Tage) an den Absender zurückgeschickt oder vernichtet.

Fallen bei SHEIN oder Temu noch Zollgebühren an?

SHEIN und Temu nutzen das IOSS-Verfahren und berechnen die Einfuhrumsatzsteuer bereits beim Checkout. Bei Warenwerten unter 150 € zahlen Sie den angezeigten Preis ohne weitere Gebühren. Ab 150 € können zusätzlich Zollgebühren anfallen.

Wie lange dauert die Zollabfertigung?

Die Zollabfertigung dauert in der Regel 1–3 Werktage. Bei fehlenden Unterlagen oder Prüfungen kann es bis zu 2 Wochen dauern. Sendungen mit IOSS-Nummer werden in der Regel ohne Verzögerung durchgewunken.

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